
Fußweg, Gosse, Straße und mehr
Gemäß § 52 Abs. 4 NStrG (Niedersächsisches Straßengesetz) hat die Gemeinde Bomlitz mit ihrer Straßenreinigungssatzung die Straßenreinigung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt. Hier bieten wir Ihnen zum Download eine Übersicht an, was alles von den Grundstückseigentümern gemäß Satzung gereinigt werden muss. "Was da alles zur Pflicht der Bürgerinnen und Bürger gehört, ist sicherlich nicht allen Betroffenen klar", vermutet Andreas Glück vom Bauausschuss. Schauen Sie selbst.