
Bislang hörte die Steigung der Gebührenkurve bei einem Einkommen von 5.113 EUR auf. Ab diesem Betrag zahlten alle Nutzer 159 EUR monatlich – egal ob bei einem Einkommen von 5.113 EUR oder bei 7.500 EUR. Jetzt wird der Höchstwert erst bei 7.800 EUR erreicht, bei dem 240 EUR gezahlt werden müssen. Bei allen niedrigeren ist es proportional weniger. "Wir wollten diesen finanziellen Vorteil für hohe Einkommen nicht weiter ermöglichen und die Belastung auf Schultern verteilen, die auch mehr tragen können", erläuterte Vera Kremer als Vorsitzende des Sozialausschusses.
Und selbst der Höchstbetrag von 240 EUR sei bei zwanzig Tagen mit jeweils vier Stunden ein Stundenpreis von gerade einmal 3 EUR. "Selbst ein normaler Babysitter kostet gewöhnlich mehr. Und in unseren Kindertagesstätten wird bei einer guten Ausstattung qualifizierte frühkindliche Bildung betrieben, bei der auf die Entwicklung der Kinder geachtet wird. Das ist es auf jeden Fall wert."
Ein weiterer Punkt ist die Entlastung der Eltern durch das beitragsfreie Kindergartenjahr vor der Einschulung. Noch vor wenigen Jahren mussten alle drei Jahre bezahlt werden, jetzt zahlt das Land das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung, und die Gesamtbelastung der Eltern ist nur noch bei 66 %. "Da ist es zumutbar, die Gebühren an die Kostenentwicklung zu hängen", so Kremer weiter.