
Und wer schon einmal gut trainierte Volltrunkene bei einer Meinungsverschiedenheit beobachtet hat, weiß, was gemeint ist.
Es bleibt zu einem großen Teil ein Problem der Eltern. Und da ist bei der Aufsichtspflicht sicherlich einiges legal, aber eben trotzdem nicht sinnvoll. Eine junge Dame z.B. forderte bei den Toiletten resolut, dass ihre Schwester in der Warteschlange vorgelassen werden möge. Diese sei erst 15 Jahre alt und könne nicht so lange aushalten. Auf die Frage, was die 15-Jährige überhaupt auf dem Marsch suche, erklärte sie selbstbewusst, dass sie selbst schon 20 Jahre alt und die offizielle Begleitperson sei: "Die darf hier sein!"
Als der Marsch später und im Dunkeln schon rollte, traf man sich wieder: Die 20-Jährige fragte aufgeregt, ob man ihre Schwester gesehen habe – die sei "auf einmal" weg. Die Eltern konnte man nicht anrufen: Auf der Borger Straße funktioniert das Handy nicht überall. Wie auch bereits früher, liebe Eltern, sollte man die Wahl des Babysitters gut bedenken.
Im nächsten Jahr sollten wir Eltern vielleicht im kleinen Rahmen einfach mitmachen. Vielleicht mit einem "zünftigen Elternfest" mit Bratwurst, gewöhnlicher Maibowle und dem Original-Legoländer-Blasorchester. Die Anwesenheit einiger Eltern hatte auch in diesem Jahr bereits zu versteinertem Lächeln bei Teilnehmern geführt – sie wird allgemein als launehemmend empfunden. Und dabei könnte man doch so schön darüber reden, wie süß die lieben Kleinen früher waren. Das hört man doch in diesem Alter so gern, oder?