
Für die Einhaltung dieser Regelungen ist das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde zuständig. Hier gibt es auch weitere Informationen zu Details des neuen Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG).
Ab dem 1. Juli 2013 treten in Niedersachsen verschärfte Regelungen zur Haltung von Hunden in Kraft. Wesentliche Neuerungen sind der Sachkundenachweis von Hundehaltern und das Zentrale Register für alle Hunde in Niedersachsen. Zusätzlich müssen Hunde, die älter als sechs Monate alt sind, mit einem Chip oder Transponder gekennzeichnet sein. Auch eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht ab dem 1. Juli.
Für die Einhaltung dieser Regelungen ist das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde zuständig. Hier gibt es auch weitere Informationen zu Details des neuen Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG).