
Deutlicher kann man wohl nicht sagen, dass einem der Machterhalt wichtiger ist als die Sachfrage der frühkindlichen Bildung. Deutlicher kann man auch nicht zeigen, dass man Krippen und dazugehörigen Bildungsauftrag für nicht all zu wichtig hält. Das Geld ist angeblich nicht da, wenn die Kommunen Unterstützung beim Krippenbetrieb benötigen. Der Bund zahlt aber Geld, damit die Krippen der Gemeinden nicht angenommen werden, zu denen die Gemeinden aber vom Bund ab 2013 verpflichtet worden sind.
Jetzt sei sein "umstrittener Punkt" ausgeräumt, und er könne zustimmen: Bei Hartz-IV-Empfängern würde das Betreuungsgeld an die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. So käme das Geld bei diesen Kindern auch an. Da hat er etwas nicht verstanden: Eine Familie mit Hartz-IV-Leistungen bekommt durch das Betreuungsgeld keinen EUR mehr, weil es angerechnet wird. Andere Familien schon: 100 EUR monatlich, später sogar 150 EUR. Was Herr Grindel daran fair findet, wird er erklären müssen.
Herr Grindel bringt nicht das Selbstbewusstsein auf, Blödsinn auch Blödsinn zu nennen und diesen Schaden für Kommunen und den Aufbau der Krippen zu verhindern. Es könnte ja "die Regierungskoalition erheblich erschüttert" werden. Es wird für ihn schwierig, Gehör zu finden, wenn er sich demnächst wieder als Vertreter der Region in den Gemeinden zum Fototermin zeigen möchte.
Walsroder Zeitung vom 14.06.2012:
„Die umstrittenen Punkte ausgeräumt“. Bundestagsabgeordneter Grindel will jetzt doch dem umstrittenen Betreuungsgeld zustimmen
Beim Kreisparteitag der Heidekreis-CDU im April hatte Reinhard Grindel noch klipp und klar erklärt, er werde der geplanten Einführung des Betreuungsgeldes für Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in die Krippen schicken, nicht zustimmen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete hat seine Meinung geändert. Durch Änderungen gegenüber den ersten Entwürfen seien seine größten Zweifel ausgeräumt. „Über die jetzt gebaute Brücke kann ich gehen. Ich werde zustimmen“, sagte Grindel gestern auf WZ-Anfrage.
Auch innerhalb der CDU-Bundestagsfraktion ist die Einführung des sogenannten Betreuungsgeldes weiter umstritten. 15 Bundestagsabgeordnete der Union stimmten am Dienstag in der Fraktion gegen die Einbringung des Gesetzentwurfes in die Bundestagsberatungen. Reinhard Grindel gehörte nicht dazu. Er hatte im März gemeinsam mit 22 Fraktionskolleginnen und -kollegen seine Ablehnung deutlich gemacht. Grundsätzlich, so Grindel, habe er immer noch Probleme mit dem Betreuungsgeld. Die werde er bei der anstehenden Bundestagsberatung auch zu Protokoll geben. „Wenn ich aber im Ergebnis bei einer Ablehnung als mögliche Konsequenz sehe, dass das die Regierungskoalition erheblich erschüttern würde, braucht man wirklich schon gute Gründe, um dagegen zu stimmen“, so der Unionspolitiker.
„Ich habe nie verstanden, dass das Geld nicht auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden sollte“, so Grindel zu den Gründen, warum er den ablehnenden Brief der 23 CDU-Abgeordneten an ihren Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder im März mit unterzeichnete. Inzwischen sei auf Intervention bei Kauder und CSU-Chef Seehofer reagiert worden. „Meine größte Sorge, dass das Geld gerade nicht den Kindern zugute kommt, die die Förderung durch den Krippenbesuch am nötigsten hätten, ist damit ausgeräumt“, so Grindel.