Es ist ein grundsätzliches Problem: Wenn eine Gemeinde mit einer Bezirksregierung und einem Ministerium ein Verfahren für ein Wirtschaftsförderungsprojekt vereinbart, kann man sich dann auf die vereinbarte Zusage auch noch später verlassen? Oder kann der Rechtsnachfolger der Bezirksregierung die Bewilligung nach Jahren zurücknehmen und die Fördersumme plus Zinsen zurückfordern, weil er zu einer anderen Bewertung kommt? Es steht eine Gerichtsentscheidung an, die bundesweite Bedeutung haben wird.